>>Zur Datenschutzerklärung

AGB mobil rent GmbH Autovermietung Geschäftsbedingungen

 

1. Mietpreis


Der Mietpreis richtet sich nach dem im Mietvertrag angegebenen Betrag oder Tarif. Evtl. Mehrtage oder/und Mehrkilometer werden gemäß Preisliste des Vermieters berechnet. Die Mietgebühr ist bei Anmietung fällig, zusätzlich wird eine Kaution verlangt, die je nach Mietumfang varieren kann.
Kraftstoff- und Ölkosten, Mautkosten, sowie AdBlue Kosten (1,50 € pro gefahrende 100 Km), gehen zulasten des Mieters. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Gebuhr in Höhe von € 5,00 vereinbart. Bei Bezahlung mit einer Kredit-Karte und Mieter/Fahrer unter 25 Jahren ist der Abschluss einer zusätzlichen Kaskoversicherung gemäß Preisliste obligatorisch. Bei Mietern/ Fahrern unter 25 jahren erhöht sich die Selbstbeteiligung um 500,-€ pro Schadensfall. Bei Zahlung mit einer Kreditkarte ist mobil rent GmbH berechtigt, den gesamten Rechnungsbetrag sowie eventuelle Nachbelastungen wie z. B. Mietpreiskorrekturen, Fahrzeugschäden bzw. Schadensselbstbeteiligungen, Nachtankkosten, Verkehrs-OWi/Abschleppkosten, Bearbeitungsgebühren, Schadenspauschalen über die Kreditkarte abzurechnen.Vorstehendes gilt auch bei Bezahlung mit der EC-Karte. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Nachforderungen aus dem Vertragsverhältnis (s. o.) per Lastschrift eingezogen werden dürfen. Der Mieter haftet Firma mobil rent GmbH für alle Gebühren und Kosten aus Verkehrsverstößen oder Straftaten, die im Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug begangen werden, sowie Vertragsstrafen. Mobil rent GmbH berechnet eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,00 zzgl. MwSt. für jeden Vorgang. Die Mietfahrzeuge werden mit vollem Kraftstofftank übergeben und müssen vom Mieter vollgetankt zurückgegeben werden. Kraftstoffmengen, die bei Abgabe fehlen, werden wie folgt berechnet: . Bei Minderbetankung berechnen wir 4,- € pro Liter. Bei einer Minderbetankung unter 10 Liter wird der Krafftstoffpreis und eine Servicepauschale von € 19,-- inkl. MwSt. berechnet.
Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.
Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Rückgabestation vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme-und Rückgabeprotokoll.
Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
Soweit die Parteien keine anderweitige Regelung getroffen haben, bezieht sich der Mietvertrag auf die gewählte Fahrzeuggruppe, dagegen nichtauf einen bestimmten Fahrzeugtyp oder einen bestimmten Grundriss.
Nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 25% des gesamten Mietpreises zu leisten. Leistet der Mieter diese Anzahlung nicht fristgerecht, kann der Vermieter den Vertrag kündigen. Endet der Vertrag durch Kündigung, ist der Mieter verpflichtet, eine Abstandssumme zu bezahlen. Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist, dem Vermieter, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
Verlangt der Mieter die Stornierung des Vertrages, werden folgende Stornogebühren fällig: bis zu 45 Tage vor Reiseantritt 30 % des Mietpreises; vom 44. bis 20. Tag vor Reiseantritt 60 % des Mietpreises; ab 19. Tag 90 % des Mietpreises; am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs: 95 % des Mietpreises. Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist, dem Vermieter, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Der Mieter kann bis spätestens 30 Tage vor dem ursprünglich vereinbarten Mietbeginn, soweit freie Kapazitäten vorhanden sind, einmalig ein Fahrzeug aus einer anderen Fahrzeuggruppe wählen, wenn sich dadurch die Gesamtmiete nicht reduziert.
Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € pro Umbuchung berechnet. Spätere Umbuchungen sind, soweit überhaupt möglich, nur nach Stonierung zu der o.g. Stornogebühr und anschließender Neubuchung möglich.
Ein Rechtsanspruch zur Umbuchung oder Änderung der Daten besteht nicht.
Steht aus der gebuchten Fahrzeuggruppe kein Fahrzeug zur Verfügung oder kann das individuell gebuchte Fahrzeug an der Vermietstation nicht bereitgestellt werden, so behält sich der Vermieter das Recht vor, ein in Größe und Ausstattung vergleichbares oder größeres Fahrzeug bereitzustellen. Dadurch entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und vom Mieter angenommen werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet.
Entstehen durch die Nutzung des anderen Fahrzeuges Nebenkosten, wie Fähr - und Mautgebühren oder Betriebskosten, die sonst nicht entstanden wären, so gehen diese zu Lasten des Mieters.

Die Sachmängelhaftung für Abhilfe-und Mietminderungsansprüche ist maximal auf dreimal den Tagesmietpreis begrenzt.

Die Kaution in Höhe von 1.500 € für Wohnmobile ist spätestens fällig bei Fahrzeugübergabe und wird bar hinterlegt,bei Überweisung 14 Tage vor Mietbeginn.
Mobil rent GmbH wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs, unter Berücksichtigung der Ansprüche aus dem Mietvertrag, die Kaution abrechnen und den verbleibenden Betrag ausbezahlen. Der Mietgegenstand wird nur ausgehändigt, wenn neben einer im Voraus zu bezahlenden Miete die vereinbarte Kaution bezahlt ist. Die Verpflichtung, die vereinbarte Miete zu bezahlen, wird hierdurch nicht berührt.

Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich, müssen aber vor Anmietung dem Vermieter genannt werden. Ost-und außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters und der Beantragung eines speziellen Versicherungsschutzes, da ansonsten kein Versicherungsschutz besteht oder/ und die Einreise an der Grenze verwehrt wird. Siehe hierzu auch 5. Nutzungsbeschränkung.

Der Mieter ist verpflichtet, vor dem Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeug-Einweisung durch unsere Experten in der Übergabe-Station teilzunehmen, sowie die Rückgabe zusammen mit den Stationsmitarbeitern durchzuführen.
Das Fahrzeug ist in einem innen gereinigten Zustand zurück zu geben. Die Fahrzeugübergabe erfolgt Montag bis Freitag gemäß den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten.
Diese Zeiten sind unbedingt einzuhalten. Schäden, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen, gehen zuvollen Lasten des Mieters, mindestens jedoch 50,-€ pro angefangener Stunde.
Falls die Innenreinigung und/oder Entleerung der Kassettentoilette ganz oder teilweise vom Vermieter durchgeführt werden muss, werden hierfür Reinigungsgebühren in Höhe von je 200,-€ ( 200,- € für Innenreinigung und 200,- € für WC Entlerrung) in Rechnung gestellt.

Die Vermietstation kann die Übergabe des Fahrzeuges vorenthalten, soweit bis die Fahrzeug-Einweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.

2. Rückgabe des Fahrzeugs


Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrücknahme durch den Vermieter berechnet. Grundlage fur eine Rücknahme des Mietwagens ist das Übergabeprotokoll, welches der Mieter mit dem Vermieter bei Anmietung gemeinsam erstellt und unterschrieben hat. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug nebst Zubehör mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer – vorbehaltlich anderweitiger schriftlichen Vereinbarungen – während der Öffnungszeiten an der Vermietstation zuruckzugeben, in der er es übernommen hat. Wird das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten abgestellt, verlängert sich der Mietvertrag bis zur nächsten Öffnung der Station. Bis dahin trägt der Mieter das Risiko für Fahrzeugbeschädigungen. Wird der vereinbarte Ruckgabezeitpunkt um mehr als 30 Minuten überschritten, verlängert sich der Mietvertrag um den Überschreitungszeitraum, mindestens jedoch einen Tag.
Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
Gelingt es dem Vermieter das Fahrzeug anderweitig zu vermieten, wird die eingegangene Miete aus dieser Vermietung, unter Berücksichtigung einer Servicepauschale in Höhe von € 150, auf den Mietpreis angerechnet.
Der Mieter hat das Fahrzeug innen gereinigt ( Alle Flächen sind naß ab zu wischen, die Dusche und das WC sind komplett naß mit entsprechenden Reinigern zu säubern)
3. Berechtigte Fahrer
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, den im Mietvertrag angegebenen Fahrern oder den bei dem Mieter angestellten Berufskraftfahrern in dessen Auftrag gelenkt werden, sofern diese die Anforderungen des Vermieters an Mindestalter (25 Jahre), sowie Mindestdauer des Führerscheinbesitzes und der Führerscheinklasse (1 Jahr) erfüllen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter auf Verlangen Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeuges bekannt zu geben, soweit diese nicht im Mietvertrag selbst genannt sind. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters.

4. Obhutspflicht


Der Mieter hat das Fahrzeug mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Regeln (Bedienungsanleitung) sowie technischen Anweisungen (z.B. Betriebsflüssigkeiten, etc.) zu beachten. Wird das Fahrzeug nicht benutzt, ist es vom Mieter ordnungsgemäß verschlossen und gesichert ab zu stellen.

5. Nutzungsbeschränkung


Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs und/oder wie folgt zu verwenden:
• Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und/oder dem Befahren von Rennstrecken, auch wenn diese für den allgemeinen Verkehr freigegeben sind.
• Zur Begehung von Zoll- und Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind.
• Zum Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS).
• Zur Weitervermietung.
• Fur Nutzungen, die uber den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.
• Fur Fahrten außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung des Vermieters.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird – vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzanspruche – eine Vertragsstrafe in Höhe von €1.000,00 vereinbart. Daruber hinaus entfällt die Haftungsfreistellung gem. Ziffer 10.

6. Fahrzeugpannen


Im Pannenfall, insbesondere auch beim Ausfall des Kilometerzählers, ist der Vermieter unverzuglich telefonisch, auch über den Standort des Fahrzeuges, zu unterrichten. Reparaturen dürfen nur vom Vermieter in Auftrag gegeben werden. Dies gilt nicht fur Notreparaturen, die € 150,00 nicht ubersteigen. Diese sind durch Beleg nachzuweisen.

7. Verhalten bei Unfällen


Der Mieter oder ggf. Fahrer hat nach jedem Unfall (auch Bagatellschäden) sofort die Polizei zu verständigen und darauf zu bestehen, dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird. Mieter/Fahrer sind verpflichtet dafur zu sorgen, dass alle zur Schadensfeststellung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Dies gilt auch fur Brand-, Diebstahl- und Wildschäden. Daruber hinaus hat der Mieter/Fahrer selbst bei Bagatellschäden einen ausführlichen Unfallbericht unter Angabe von genauem Unfallort, Namen und Anschriften der unfallbeteiligten Personen, Zeugen, amtlicher Kennzeichen, beschädigter Sachen Dritter, sowie eine Skizze nebst Handyfotos (falls vorhanden) vom Unfall zu fertigen. Der Mieter zahlt mobi rent GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von € 1.000,00, wenn er schuldhaft die sofortige Benachrichtigung des Vermieters oder/ und der Polizei unterlässt. Darüber hinaus entfällt die Haftungsfreistellung gemäß Ziffer 10. Unfallmeldungen sind unmittelbar unter der Telefonnummer 040/201 555 oder online unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und bei der Polizei zu erstatten.

8. Versicherung


Das Fahrzeug ist gemäß den jeweilig geltenden Bedingungen fur die Kraftfahrtversicherung (AKB) in dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang haftpflichtversichert.

9. Haftung des Mieters


Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch neben dem Fahrer für alle Schäden, die dem Vermieter wegen eines Verstoßes gegen Ziffer 5 und 7 entstehen, sowie für alle sonstigen von ihm zu vertretenen Schäden am Fahrzeug einschließlich des Verlustes des Fahrzeugs sowie von Fahrzeugteilen und Zubehör. Es ist Schadensersatz in Höhe aller zur Schadensbeseitigung erforderlichen Kosten (auch Abschleppkosten, Sachverständigengebuhren, Wertminderung, etc.) zu leisten. Mieter/Fahrer haften daruber hinaus gesamtschuldnerisch für den Mietausfall, in Höhe des fur diesen Zeitraum gultigen Mietpreises laut aktueller Preisliste. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Mieter/Fahrer haften gesamtschuldnerisch insbesondere fur alle Schäden, die am Aufbau des Fahrzeuges z. B. durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe, durch das Ladegut (unsachgemäße Beladung oder Überladung) oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstehen (s. Ziffer 4) oder durch Rangieren ohne Einweiser entstehen.
Für Wohnmobile ist zwischen den Vertragspartnern eine Haftungsfreistellung im Umfang einer Kfz-Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von € 2.250 (Vollkasko) vereinbart. Die Haftungsfreistellung umfasst insbesondere nicht Brems-, Betriebs-und reine Bruchschäden, sowie Schäden, die auf ein Verrutschen der Ladung zurückzuführen oder durch Fehlbedienung (auch Beschädigungen an den Sitzen, Betten, Fußboden, Heizung , Badeinrichtungen, Fenstern und Luken) entstanden sind.

Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich der Vermietstation anzuzeigen.
Der Mieter kann Ansprüche jedweder Art nicht geltend machen, wenn die, solche Ansprüche begründenden, Mängel nicht im Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.
Das Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht gestattet. Die Mitnahme von Tieren ist nur gestattet, wenn der Vermieter dies im Vertrag zugestanden hat. Reinigungskosten, die durch Nichtbeachtung entstehen, sowie entgangener Gewinn durch eine dadurch bedingte zeitweise Nichtvermietbarkeit des Fahrzeuges, gehen zu Lasten des Mieters.

 

10. Haftungsfreistellung


Wird eine Haftungsbefreiung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes vereinbart, wird die Haftung des Mieters/Fahrer entsprechend dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung reduziert. In diesem Fall haften Mieter und berechtigter Fahrer nur für Fahrzeugschäden in Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes. Schadensersatz von Mietausfall, Wertminderung, Sachverständigengebuhren und Abschlepp- und Bergungskosten sind nicht in der Haftungsbefreiung abgedeckt und vom Mieter zu erstatten.Die Haftungsbefreiung entfällt bei vorsätzlich verursachten Schäden. Bei grob fahrlässiger Schadensverursachung ist mobil rentGmbH berechtigt, den Mieter/Fahrer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Umfang analog § 81 Abs. 2 VVG in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus entfällt die Haftungsbefreiung bei Verstößen gegen obige Ziffern 5 und 7 sowie bei Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit durch Alkohol, Rauschmittel oder Medikamente, bei Schäden durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe/-breite, falscher Beladung/Überladung , falsche Betankung, oder durch Rangieren ohne Einweiser, oder Nichteinhaltung der gesetzlichen vorgeschriebenen Lenkzeiten entstehen. Die Haftungsreduzierung entfällt insbesondere auch dann, wenn bei einem Unfall – mit oder ohne Beteiligung Dritter – die Polizei nicht hinzugezogen wird.

11. Haftung des Vermieters


Der Vermieter haftet für alle dem Mieter vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügten Schäden, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Mieters aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung des Vermieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
Schadensersatzansprüche für vor Vertragsschluss vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche der Vermieter nicht zu vertreten hat oder dem Vermieter nicht bekannt waren, sind ausgeschlossen.
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende
ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.

12. Verjährung


Die Verjährungsfrist von 6 Monaten wegen Verschlechterung der Mietsache beginnt ab Kenntnis des Vermieters von dem schädigenden Ereignis, im Falle eines Unfalls jedoch nicht bevor der Vermieter die polizeiliche Ermittlungsakte zur Einsicht erhalten hat. Der Vermieter verpflichtet sich, den Mieter unverzüglich über den Zeitpunkt der Akteneinsicht zu benachrichtigen.

13. Datenschutzklausel


Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Vermieter gespeichert und an Dritte weitergegeben werden, insbesondere wenn

• die bei der Anmietung gemachten Daten unrichtig sind,
• das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 2 Stunden nach Ablauf der ggf. verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird.
• Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen,
• oder vom Mieter gegebene Schecks nicht gedeckt, die Kaution fur den Mietwagen aufgebraucht oder nicht einlösbar ist.
Ordnungswidrigkeiten, Strafmandate und bei möglichen Strafttaten durch Behörden (Polizei, Staatsanwalt, Gemeinden und Städte, etc..) angefragt, bzw ermittelt wird.
Sie auch die Datenschutzerklärung der mobil rent GmbH.

14. Gerichtsstand


Für alle Streitigkeiten aus oder uber diesen Vertrag wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inhalt hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ferner wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine in § 48 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.

15.Schlussbestimmungen


Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat diese Unwirksamkeit auf die anderen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksam
gewordenen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.
Zwingende Vorschriften bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart.

Standort

Wilsonstrasse 18, 22045 Hamburg

Telefon

040 / 2519480

Kontakt

info@cargo-autovermietung.de